EU-Richtlinien und internationale Normen schreiben Maschinenabsperrungen nach bestimmten Konstruktionsvorschriften und mit konkreten Sicherheitsabständen vor. Ohne diese Umzäunungen dürfen die Maschinen nicht arbeiten.
Die Schutzzäune müssen unter anderem:
- Durch ihre Gestaltung und Bauweise Hinaufsteigen verhindern EN ISO 14120-5.18
- Mit unverlierbaren Befestigungselementen versehen sein, wenn sie abnehmbar sein sollen EN ISO 14120-5.19
- Ausreichenden Einblick in die Prozesse ermöglichen EN ISO 14120-5.2.4
- In bestimmten Abständen zu den Gefahrenbereichen positioniert sein EN ISO 13857
EN ISO 14120 (Auszug)
Allgemeine Anforderungen an Gestaltung und Bauweise feststehender und beweglicher trennender Schutzeinrichtungen
Entfernung
EN ISO 14120-5.3.9
Abnehmbare Teile trennender Schutzeinrichtungen dürfen nur mit Werkzeug entfernt werden können. Feststehende trennende Schutzeinrichtungen müssen so gestaltet sein, dass sie nicht ohne Weiteres zu entfernen sind.
Steifigkeit
EN ISO 14120-5.4.3
Die Rahmen der trennenden Schutzeinrichtungen und Füllwerkstoffe müssen so ausgewählt und angebracht werden, dass ein steifer und stabiler Aufbau erreicht wird und sie der Verformung standhalten.
Sichtbarkeit der Maschine
EN ISO 14120-5.9
Wenn der Betrieb der Maschine durch die trennende Schutzeinrichtung hindurch sichtbar sein muss, müssen Materialien mit geeigneten Eigenschaften gewählt (…) oder Gitterpaneele verwendet werden, die eine ausreichende offene Fläche und eine geeignete Farbe haben müssen, um die Sicht zu ermöglichen.
Schutz vor Erklettern
EN ISO 14120-5.18
Ein Klettern an trennenden Schutzeinrichtungen muss durch Gestaltung weitmöglichst verhindert werden. Beispielsweise wird Klettern durch Vermeiden waagerechter Bauteile und waagerechter Teile des Drahtgeflechts an der Außenseite der trennenden Schutzeinrichtung erschwert.
EN ISO 13857 (Auszug)
Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen
Hinüberreichen über schützende Konstruktionen
EN ISO 13857, 4.2.2
Hinüberreichen über schützende Konstruktionen
EN ISO 13857, 4.2.4.1

Bei quadratischen Öffnungen ist die Seitenlänge, bei kreisförmigen Öffnungen der Durchmesser und bei länglichen Öffnungen die Breite maßgeblich. Bei Öffnungen von über 120 mm sind die Sicherheitsabstände nach 4.2.2 einzuhalten.
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Beträgt die Länge länglicher Öffnungen unter ≤ 65 mm, wirkt Daumen als Anschlag und der Sicherheitsabstand der Schutzeinrichtungen kann auf 200 mm reduziert werden, was eine große Platzersparnis bedeutet.
- BASIC
- STRONG
- FastGuard
- AdaptaGuard
- BlueGuard
Minimaler Sicherheitsabstand
120mm
Minimaler Sicherheitsabstand
200mm
Geringere Abstände, mehr Platzersparnis
Die Öffnungsschlitze der Satech-Maschung sind so konzipiert, dass sie eine Schutzzaun-Installation in einem geringeren Abstand von der Gefahr ermöglichen, sodass Sie mehr Aufbaufläche für Ihre Maschinen haben.
Hindurchreichen mit den unteren Gliedmaßen
EN ISO 13857, 4.3
Wenn Hindurchreichen durch die Öffnung mit den oberen Gliedmaßen nicht zu erwarten ist, dürfen die in diesem Abschnitt angegebenen Werte zur Bestimmung der Sicherheits-abstände für die unteren Gliedmaßen verwendet werden. Die Abmessung bezieht sich auf die gleichen Arten von Öffnungen wie in 4.2.4.1.
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Beträgt die Breite der engsten länglichen Öffnung unter 75 mm, kann der Sicherheitsabstand auf 50 mm vermindert werden.
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Längliche Öffnungen mit e > 180 mm und quadratische oder runde Öffnungen mit e > 240 mm ermöglichen Eindringen mit dem ganzen Körper.